Übermitteln der SV-Beitragsnachweise an die Krankenkasse.
Tag: | 5 Werktage vor Monatsende vorliegend (00:00 Uhr) |
Monat: | Abrechnungsmonat |
Typ: | Personalbuchhaltung |
Leistung: | Übermittlung der SV-Beitragsnachweise per DEÜV |
An: | Krankenkassen |
Bemerkung: | Bitte den genauen Termin für diesen Monat prüfen! Feiertage wurden nicht berücksichtigt! Da der Monat nocht nicht abgelaufen ist, muss ggf. eine „Schätzung auf Basis Vorperiode“ abgegeben werden. |
Mehr: |
– Fristen in der Buchfuehrung (PDF) – SERVICE PERSONALBUCHHALTUNG |
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