Frist: SV-Beitragsnachweise übermitteln

Übermitteln der SV-Beitragsnachweise an die Krankenkasse.

Tag: 5 Werktage vor Monatsende vorliegend (00:00 Uhr)
Monat: Abrechnungsmonat
Typ: Personalbuchhaltung
Leistung: Übermittlung der SV-Beitragsnachweise per DEÜV
An: Krankenkassen
Bemerkung: Bitte den genauen Termin für diesen Monat prüfen! Feiertage wurden nicht berücksichtigt! Da der Monat nocht nicht abgelaufen ist, muss ggf. eine “Schätzung auf Basis Vorperiode” abgegeben werden.
Mehr: - Fristen in der Buchfuehrung (PDF)
- SERVICE PERSONALBUCHHALTUNG

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