Jahresabschluss Nicht-Kapitalgesellschaften erstellen und an das Finanzamt übermitteln.
| Tag: | 31. Dezember |
| Monat: | Folgejahr auf die zu meldende Periode |
| Typ: | Rechnungswesen |
| Leistung: | Jahresabschluss erstellen |
| An: | Finanzamt |
| Bemerkung: | § 243 (3) HGB: Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. |
| Mehr: |
– Fristen in der Buchfuehrung (PDF) – SERVICE FINANZBUCHHALTUNG |



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