Bei der Erstellung von Abschlags-, Vorschuß- und Schlußrechnungen ist zu beachten, jeweils nur die passende Umsatzsteuer auszuweisen. Nutzt der Rechnungsempfänger eine zu viel (doppelt) ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug, haftet der Rechnungsaussteller für diesen Differenzbetrag zur korrekt berechneten Vorsteuer.
Bleiben Sie bei der Erstellung zunächst im Nettobereich und ermitteln Sie dort den Nettobetrag, welchen Sie ausweisen möchten. Ermitteln Sie erst dann die Umsatzsteuer darauf und berechnen den Zahlbetrag.
Beispiel:
Abschlagsrechnung 1 | |
---|---|
Artikel | EUR |
1 x Dienstleistung/Lieferung, inkl. Vorleistung. Pauschal EUR 10.000,- davon 1. Abschlag 50% |
5.000,- |
Zwischensumme (Netto) zzgl. MwSt 19% |
5.000,- 950,- |
Gesamtbetrag (Abschlag 1) | 5.950,- |
Schlussrechnung | |
---|---|
Artikel | EUR |
1 x Dienstleistung/Lieferung, inkl. Vorleistung. Pauschal EUR 10.000,- abzgl. 1. Abschlag EUR 5.000,- vom tt.mm.jjjj verbleibt Restbetrag |
5.000,- |
Zwischensumme (Netto) zzgl. MwSt 19% |
5.000,- 950,- |
Gesamtbetrag (Schluss) | 5.950,- |
oder
Schlussrechnung | |
---|---|
Artikel | EUR |
1 x Dienstleistung/Lieferung, inkl. Vorleistung. Pauschal abzgl. 1. Abschlag EUR 5.000,- vom tt.mm.jjjj |
10.000,- -5.000,- |
Zwischensumme (Netto) zzgl. MwSt 19% |
5.000,- 950,- |
Gesamtbetrag (Schluss) | 5.950,- |
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