Eine Information für Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN)
| Überlegungen vor der Anstellung | Wirkung in der Anstellung |
| Verschiedene Kriterien haben Einfluss auf die spätere Form des Beschäftigungsverhältnisses, wie zum Beispiel | Die verschiedenen Beschäftigungsformen unterscheiden sich insbesondere in |
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| Häufige Beschäftigungsverhältnisse | |||
| Form | Entgelt (EUR) | AG | AN |
| Geringfügige Beschäftigung (Minijob) | bis 450,- | LSt: Pauschal 2% SV: AG-Anteile nur zur KV und RV. Ist der AN in der PKV, KV-frei |
LSt: frei SV: frei AN ist nicht versichert in KV, AV und PV. Wahlfreiheit in der RV |
| Gleitzone (Midijob) Besonderheit SV bei Studenten (s. Tabelle unten) |
451,- bis 850,- | SV: AG-Anteile | LSt: ja SV: ja. Reduzierte Beiträge. Aufstockungsmöglichkeit in der RV. |
| Vollerwerb Normale Beschäftigung. Besonderheit SV bei Studenten (s. Tabelle unten) |
über 850,- | SV: AG-Anteile | LSt und SV mit normalem Beitrag |
| Besondere Beschäftigungsverhältnisse | |||
| Form | Entgelt (EUR) | AG | AN |
| Geringverdiener (Berufsausbildung) Über 325,- tritt die Regelung gemäß normalen Vollerwerb ein. |
bis 325,- | Volle SV-Pflicht. Übernimmt AG- und AN-Anteile | LSt fällt idR. nicht an, entscheidend ist die Steuerklasse |
| Kurzfristige Beschäftigung (Aushilfskräfte) Keine berufsmäßige Ausübung. Max. 2 Monate im Kalenderjahr oder 50 Tage. Besonderheit LSt-Pauschalisierung: Max. 62,-/Tag und 12,-/Std. und 18 zusammenhängende Tage |
über 450,- | LSt: Pauschal 25% SV: frei |
LSt: frei SV: frei |
| Studenten in einem Pflichtpraktikum Klärung des Status und Nachweis erforderlich |
über 450,- | SV: frei | LSt: ja SV: frei |
| Studenten im Nebenerwerb Klärung des Status und Nachweis erforderlich |
über 450,- | SV: Nur RV | LSt: ja SV: Nur RV |
Bemessungsgrundlage
Zur korrekten Berechnung des maßgeblichen Bruttoentgelts werden grundsätzlich alle Entgeltbestandsteile herangezogen, die der Lohnsteuer- und Beitragspflicht unterliegen. Besteht für einen bestimmten Entgeltbestandteil eine Steuerfreiheit oder wird er pauschal versteuert und zieht dies eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung nach sich, wird dieser Betrag nicht in die Berechnung des Bruttoentgelts mit einbezogen.
Legende
| AG – Arbeitgeber AN – Arbeitnehmer MA – Mitarbeiter LSt – Lohnsteuer SV – Sozialversicherungen GKV – Gesetzliche Krankenversicherung PKV – Private Krankenversicherung |
Die einzelnen Sozialversicherungen KV – Krankenversicherung RV – Rentenversicherung AV – Arbeitslosenversicherung PV – Pflegeversicherung |
Weitere Informationen, Checklisten und Formulare finden Sie in unserem Servicebereich Personalbuchhaltung.



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