Keine neue Lohnsteuerkarte ab 2011
Die vorliegende Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte von Ihrer Gemeinde ausgegebene Papierkarte, sie behält für das Jahr 2011 vorerst ihre Gültigkeit. Zum 01.01.2012 2013 wird dann voraussichtlich das elektronische Lohnsteuerverfahren eingeführt.
In einer Pressemitteilung wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, daß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010, unabhängig von der eingetragenen Gültigkeit, grundsätzlich weiter beim Lohnsteuerabzug herangezogen werden.
Änderung an den Eintragungen oder ein neuer Eintrag ab 2011
Möchten Sie Änderungen an den Eintragungen vornehmen lassen, fragen Sie bitte in der Personalverwaltung nach Ihrer Lohnsteuerkarte und beantragen damit beim Finanzamt eine Änderung der Eintragung.
Berufseinsteiger in die Ausbildung können ab 2011 ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden.
Arbeitgeberinformation
Für den Arbeitgeber gilt die Lohnsteuerkarte 2010 wie bisher auch für das Folgejahr weiter, sie darf erst nach Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vernichtet werden.
Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 01.10.2010: Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
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Dieser Artikel gilt auch noch für das Jahr 2012.
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111202-Die-elektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html?__nnn=true